Kosten und Kostenübernahme durch Krankenversicherer
Bei den Kosten muss unterschieden werden, ob das Einfrieren aufgrund einer Krebs-Erkrankung oder aus Lifestyle-Gründen passiert.
Kostenübernahme bei einer Krebserkrankung sind endlich beschlossen!
Am 16. Juli 2020 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Bei der Behandlung von Erkrankungen können Therapien zum Einsatz kommen, bei denen die Gefahr besteht, dass diese die Fertilität beeinträchtigen oder zu deren Verlust führen. Mit der neuen Richtlinie zur Kryokonservierung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch von GKV-Versicherten auf die Leistung einer Kryokonservierung von Keimzellen für eine spätere Fertilitätsbehandlung konkretisiert.
Die Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen sollen für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit eröffnen, einen Kinderwunsch auch nach keimzellschädigender Therapie später durch künstliche Befruchtung zu erfüllen. (Siehe Pressemitteilung: Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen als GKV-Leistung – G-BA beschließt Richtlinie, vom 16. Juli 2020)
Zum heutigen Datum (15.9.2020) warten wir noch auf die Umsetzung. Für alle Patienten, die bedauerlicherweise wegen einer Krebserkrankung jetzt mit dem Fertilitätserhalt starten, gilt eine Übergangsregel. Gerne beraten wir Sie. Wenn bei Ihnen eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, mailen Sie uns bitte. Unter diesen Umständen ermöglichen wir Ihnen umgehend einen Termin.
Kosten für den Fertilitätserhalt aus persönlichen Gründen (sog. social freezing)
Entsprechend den Richtlinien des Sozialgesetzbuches gehören Maßnahmen zur Kryokonservierung von Eizellen nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Gleiches gilt prinzipiell auch für privatkrankenversicherte Patienten. Daher muss auch davon ausgegangen werden, dass auch die Kosten der späteren künstlichen Befruchtung nicht von der Krankenkasse getragen werden.
Die entstehenden Kosten setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Stimulationsmedikamente durch eine Apotheke | ca. 1000 € |
Ultraschalle Laborleistungen Eizellen-Entnahme |
ca. 900 € |
Vitrifikation und Lagerung für die ersten 6 Monate | 650 € zzgl. Mwst. |
jede weitere 6 Monate Lagerung | 150 € zzgl. Mwst. |