Zuschüsse abgelehnt
25. Mai 2012
Abgelehnt – Bundesregierung lehnt Zuschüsse
für künstliche Befruchtung ab
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesrates zu einem Kinderwunschförderungsgesetz abgelehnt. Das Gesetz sollte die Grundlagen dafür schaffen, dass zusätzlich zu den bisher durch die GKVen erstatteten 50% für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung weitere 25% der Kosten durch Mittel aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Zu dieser zusätzliche Kostenübernahme ist die Bundesregierung nicht bereit. Sie hat auf geplante Fördermöglichkeiten durch die Bundesländer und durch das Bundesfamilienministerium hingewiesen. Diese sind allerdings noch bei weitem nicht umsetzungsreif.
Zum Gesetzesantrag des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung HIER.
Zu der Erklärung des Familienministeriums über Fördermöglichkeiten HIER.
Quelle: Newsletter DGGG Mai 2012
Website: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.